Verkehr Logistik

LKW-Maut auf Bundesautobahnen beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen beschlossen. Das teilte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig am Mittwoch in Berlin mit. „Mit der LKW-Maut ist ein wichtiger Baustein der anstehenden Verkehrsreform gelegt worden“ sagte Bodewig. Die Maut werde Mobilität in der Zukunft sichern helfen. Mit der LKW-Maut soll nach Angaben des Bundesverkehrsministers eine verursachergerechte Anlastung der Wegekosten erzielt werden. Es werde damit ein großer Schritt in Richtung eines Umstiegs von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung gegangen. Gleichzeitig schaffe die Maut höhere Anreize für eine wirtschaftlichere Auslastung der Transportkapazitäten und sorgen dafür, dass die Chancen zwischen in- und ausländischen Transportunternehmen gerechter verteilt würden, meinte Bodewig. Die Maut soll ab Anfang 2003 erhoben werden und für LKWs ab 12 Tonnen gelten. Sie ist nach Angaben Bodewigs gestaffelt nach der Anzahl der Achsen und der Emissionen des LKWs. Die Erfassung solle automatisch und manuell ohne Behinderung des Verkehrs erfolgen. Zur Zeit würden die konkreten Angebote zur Entwicklung, Errichtung, und dem späterem Betrieb des künftigen Systems der streckenbezogenen LKW-Gebühr geprüft. „Deutschland wird mit einem solchen System eine internationale Vorreiterrolle einnehmen“, sagte Bodewig. Es werde keine Mauthäuschen, keine besondere Spurbindung und keine durch die Mauterhebung veranlasste Geschwindigkeitsbeschränkung geben. „Die sich daraus ergebenden Marktchancen für die Industrie können auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen“, meinte der Bundesverkehrsminister. Die Mauthöhe soll in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Die EU setzt nach Angaben Bodewigs der Mauthöhe enge Grenzen. Nach EU Recht habe sich die Höhe der Maut an den Wegekosten zu orientieren. In einem Gutachten habe das Ministerium die Wegekosten ermitteln lassen, d.h. den Anteil der LKW ab 12 Tonnen an den Kosten Bau, Unterhalt, Betrieb und Ausbau von Autobahnen. „Nach den ersten Ergebnissen kann die durchschnittliche Mauthöhe zwischen 27 und 37 Pfennig liegen“, sagte Bodewig. Die Ergebnisse des Gutachtens würden in den nächsten Wochen geprüft und mit der EU und den Betroffenen besprochen. Die Einnahmen der Maut sollen im wesentlichen (zweckgebunden) für Verkehrsmaßnahmen ausgegeben werden. So seien z.B. von 2003 bis 2007 rund 7,4 Milliarden Mark für ein „Anti-Stauprogramm“ vorgesehen.



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