Ab 1. Juli gilt das neue Altauto-Gesetz
Autobesitzer können künftig ihre schrottreifen Fahrzeuge kostenlos an Hersteller und Importeure zurückgeben. Nach dem neuen Altautogesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, gilt dies zunächst nur für Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zugelassen wurden. Für bereits jetzt im Verkehr befindliche Altfahrzeuge ist die kostenlose Rückgabe ab Januar 2007 möglich.
Deutschland ist das erste Mitgliedsland der EU, das die zunächst heftig umstrittene Altfahrzeugrichtlinie der Gemeinschaft in nationales Recht umsetzt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin, der die schwierigen Verhandlungen in Brüssel geführt und das Gesetz gegen anfänglichen Widerstand der deutschen Autoindustrie durchgesetzt hatte, sprach von einem grossen Erfolg für Verbraucher und Umwelt. Wir haben ein weiteres wichtiges umweltpolitisches Reformvorhaben dieser Legislaturperiode in die Tat umgesetzt, sagte Trittin.
Weitere Informationen zum Altfahrzeug-Gesetz sind unter www.bmu.de (aktuelle Themen: Abfallwirtschaft) abrufbar. Ein Hintergrundpapier ist im BMU-Pressereferat (Tel: 01888-305-2015/18) erhältlich.




