Energie & Elektrotechnik

Besondere Eignungsgebiete fuer Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee festgelegt

Windkraft/Offshore – Erster wichtiger Schritt zu einer marinen Raumordnung

Das Bundesamt fuer Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat erstmals besondere Eignungsgebiete fuer Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee festgelegt. Die heute im Gemeinsamen Ministerialblatt veroeffentlichten Gebiete befinden sich in der so genannten “ausschliesslichen Wirtschaftszone” (AWZ), also im Bereich jenseits der 12-Seemeilen-Hoheitszone bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen von der Kueste. “Das ist ein wichtiger Schritt fuer eine geordnete Entwicklung der Windkraftnutzung auf dem Meer”, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Festgelegt wurden in der Ostsee die Gebiete “Kriegers Flak” und “Westlich Adlergrund” mit einer Groesse von 35 beziehungsweise 109 Quadratkilometer sowie in der Nordsee das insgesamt 542 Quadratkilometer umfassende und aus drei Teilgebieten bestehende Gebiet “Noerdlich Borkum”. Die Auswahl der Gebiete und das Verfahren der Festlegung erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium.

Damit wurde ein erster wichtiger Schritt hin zu einer marinen Raumordnung getan. Erstmals wurden Flaechen auf dem Meer ausserhalb des deutschen Hoheitsgebietes fuer eine bestimmte Nutzung unter Beruecksichtigung der Interessen der Schifffahrt und der Meeresumwelt identifiziert und festgelegt. “Hier hat der Bund Pionierarbeit geleistet. Aehnlich zielorientierte Loesungen wuensche ich mir kurzfristig auch von den zustaendigen Bundeslaendern im Bereich der Netzanbindung fuer das Kuestenmeer und den Landbereich”, sagte Gabriel.

Fuer die Unternehmen bieten die festgelegten besonderen Eignungsgebiete ein hohes Mass an Planungs- und Investitionssicherheit. Denn die Belange des Umwelt- und Naturschutzes wurden durch die vom BSH vorgenommene strategische Umweltpruefung sowie in einer FFH-Vertraeglichkeitspruefung unter anderem unter Beteiligung des Bundesamts fuer Naturschutz (BfN) und zahlreicher Umwelt- und Naturschutzverbaende eroertert und bei der Festlegung umfassend beruecksichtigt.



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