Integrierte Stadtentwicklung ist ein fester Bestandteil des Bund-Länder-Programms “Soziale Stadt”: Benachteiligte Stadtquartiere werden städtebaulich erneuert, und gleichzeitig werden die sozialen Lebenslagen der Bewohnerinnen und Bewohner verbessert – etwa durch Ausbildung und Qualifizierung sowie durch Integrationsmaßnahmen. Dies erfordert die Bündelung von Programmen und die Zusammenarbeit verschiedener Ressorts und aller Akteure im Quartier.
Die Sonderveröffentlichung “Integrierte Stadtentwicklung – Praxis vor Ort” enthält über vierzig beispielhafte Projekte zu Vernetzung und Bündelung in den Programmgebieten der “Sozialen Stadt”. Eine Arbeitsgemeinschaft der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat diese aus den Bundesländern zusammengetragen. Die in der Broschüre vorgestellten Beispiele bilden die Handlungsfelder des Programms ab:
o Kinder, Jugend, Familie und Generationen
o Soziale und kulturelle Infrastruktur
o Integration im Stadtteil
o Gesundheit im Stadtteil
o Schule und Bildung
o Öffentlicher Raum
o Wohnen, Partizipation, Image
Die Projektporträts informieren über die Ausgangslage in den Stadtteilen, über die Ziele, Organisation und Finanzierung der Vorhaben, die zugrunde liegenden Handlungskonzepte sowie das Zusammenwirken der beteiligten Akteure.
BMVBS/BBR (Hrsg.): Integrierte Stadtentwicklung – Praxis vor Ort. Gute Beispiele zu Vernetzung und Bündelung im Programm Soziale Stadt, Bonn 2008
111 S., ISBN 978-3-87994-009-7
Die Broschüre kann kostenlos beim BBR bestellt werden: silvia.becker@bbr.bund.de
Für Rezensions- und Presseexemplare sowie bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Christian Schlag, Referat I 7 – Wissenschaftliche Dienste, Tel: +49(0)22899.401-1484, christian.schlag@bbr.bund.de
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Der wissenschaftliche Bereich des BBR unterstützt die Bundesregierung fachlich bei Aufgaben der Raumentwicklung, der Stadtentwicklung, des Wohnungswesens und bei Grundsatzfragen des Bauwesens



