Ökologie Umwelt- Naturschutz

Bund und Länder verabschieden Maßnahmenpaket zum besseren Hochwasserschutz der Elbe


Als Konsequenz aus den Folgen des Hochwassers im Elberaum haben die Umweltminister von Bund und Elbe-Länder bei einer Sonderkonferenz am gestrigen Abend in Berlin eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes beschlossen. Der Elbe und ihren Nebenflüssen sollen im unbesiedelten Bereich natürliche Überschwemmungsflächen zurück gegeben werden. Dazu müssten Deiche zurückverlegt und betroffene Ackerflächen in Grünland umgewandelt werden, heißt es in dem Beschluss der Konferenz, zu der Bundesumweltminister Jürgen Trittin eingeladen hatte. Die Minister waren sich einig, dass der Instandsetzung der Deiche und anderer beschädigter Schutzeinrichtungen hohe Priorität zukommt. Ausdrücklich begrüßt wurde, dass alle Ausbaumaßnahmen der Elbe überprüft werden sollen. 

Die vom Bundesverkehrsminister angekündigte Überprüfung muss nach Auffassung der Umweltminister auch diejenigen Strombaumassnahmen einbeziehen, die bisher als Unterhaltungsmaßnahmen klassifiziert und auf z.T. Jahrzehnte alte Genehmigungen gegründet werden. Bis zur Vorlage eines umfassenden Konzeptes für den Hochwasserschutz des Elbeeinzugsgebiets sind Unterhaltungsmaßnahmen “auf das aus Sicherheitsgründen Unabweisbare zu beschränken”, heißt es in dem Beschluss. Bei der Prüfung aller Maßnahmen sei der hohe ökologische Wert der Elbe und ihrer Auen besonders zu beachten.

Im Interesse eines vorbeugenden Hochwasserschutzes muss die Funktion der Auen als natürliche Überschwemmungsgebiete überall dort, wo es möglich ist, wiederhergestellt werden. Die Umweltminister verweisen darauf, dass das neue Bundesnaturschutzgesetz festlegt, dass die Bundesländer mindestens 10 Prozent der Landesfläche als Biotopverbund ausweisen. Dazu bieten sich nach Ansicht der Konferenz insbesondere die Flussauen an. Ferner sei die Verringerung der Flächenversiegelung dringend geboten.

Bei der IKSE-Tagung im Oktober sollen die Grundzüge des Internationalen Hochwasseraktionsplans Elbe, der im Entwurf vorliegt, verabschiedet werden. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des BMU soll diesen Plan unter Beachtung der jüngsten Hochwasserereignisse dann fortentwickeln und für die Verabschiedung eine neue Version vorlegen.

Hinweis: Der Beschluss der Sonder-Umweltministerkonferenz ist in der BMU-Pressestelle (030/28550-2015/2018) oder im Internet (www.bmu.de) abrufbar.



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