Paraquathaltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr anwenden
Paraquathaltige Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mehr verkauft und nicht mehr angewendet werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das Ruhen der Zulassung angeordnet und damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagiert.
Der Wirkstoff Paraquat hätte von der EU-Kommission nicht in die Liste der Wirkstoffe aufgenommen werden dürfen, die für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln EU-weit zulässig sind.
Nach dieser Entscheidung dürfen ab sofort in den Mitgliedsstaaten keine paraquathaltigen Pflanzenschutzmittel mehr zugelassen sein. Legt die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein und betreibt keine erneute Prüfung des Wirkstoffs nach den Maßgaben des Gerichts, wird die Zulassung vom BVL endgültig widerrufen.
Die Verwendung von paraquathaltigen Pflanzenschutzmitteln war bereits seit 1974 durch Bestimmungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung eingeschränkt.
Das Mittel Gramoxone Extra war nur für Anwendungen in Mais, Zuckerrüben, Gräsern zur Saatguterzeugung, Weinreben und Baumschulsaatbeeten zugelassen.




