Im Osten etwas Neues: Unternehmensgründungen in den neuen EU-Ländern
Was ist zu beachten?
Die EU wurde am 1. Mai 2004 um zehn neue Länder erweitert. Damit hat sich auch für die Landwirtschaft eine neue wirtschaftliche Situation ergeben. Etliche Landwirte denken darüber nach, in einem osteuropäischen Beitrittsland Zweitunternehmen zu gründen oder ihre landwirtschaftliche Produktion ganz dorthin zu verlagern. Bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit landwirtschaftlicher Betriebe sind aber sowohl gesellschaftsrechtliche Aspekte bei der Unternehmensgründung als auch Kriterien des Bodenmarktes zu beachten.
Zu den Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung gehören unter anderem die Niederlassungsfreiheit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit, der freie Warenverkehr, ein freier Kapitalverkehr und das Gesellschaftsrecht. Die aktuelle Rechtslage ist derzeit noch bei jeder Aktivität jeweils im Einzelfall zu prüfen. Welche Bedingungen landwirtschaftliche Unternehmen in Tschechien, der Slowakei, Polen und Ungarn antreffen, beschreibt ein Beitrag in B&B Agrar, der Fachzeitschrift des aid infodienst für Bildung und Beratung. In der Oktober-Ausgabe geht es zunächst um die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen, in der Dezember-Ausgabe gibt es Informationen zum Bodenmarkt.




