Entgeltbestandteile, die in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis gezahlt werden, sind mittlerweile in den Betrieben weit verbreitet. Nach einer repräsentativen Befragung von 1.730 Betriebsräten gibt es solche Zahlungen bereits in einem Drittel (34%) der Betriebe.
Darauf hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in Düsseldorf aufmerksam gemacht. “In den meisten Fällen werden diese gewinnabhängigen Zahlungen zusätzlich zu den Tarifeinkommen gezahlt”, sagte der WSI-Tarifexperte Reinhard Bispinck, “nur in wenigen Branchen sehen die Tarifverträge ergebnisabhängige tarifliche Sonderzahlungen vor.”
Überdurchschnittlich viele Betriebe mit ergebnisabhängigen Vergütungskomponenten finden sich bei den Kreditinstituten/Versicherungen (55%), im Investitionsgütergewerbe (47%) und in der Grundstoffindustrie (41%). Im Osten sind diese Entgeltbestandteile weniger stark vertreten (29%) als im Westen (35%). Je größer der Betrieb, desto stärker sind ergebnisabhängige Entgeltbestandteile verbreitet. Der Anteil steigt von 20% in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten bis zu 52% bei Betrieben über 1000 Beschäftigte.
Die Betriebe mit ergebnisabhängigen Zahlungen bevorzugen eindeutig die Variabilisierung der ertragsabhängigen Jahressonderzahlung (92%), während die laufenden Bezüge lediglich in 21% dieser Betriebe ergebnisabhängig ausgestaltet sind. Letztere Variante ist vor allem im Handel (46%) und im Verbrauchsgütergewerbe (46%) ausgeprägt. Bei der Jahressonderzahlung gelten die Regelungen in der Hälfte der Fälle (49%) für alle Beschäftigten und in knapp einem Drittel der Fälle (30%) für einzelne Gruppen. Überwiegend sind die ergebnisabhängigen Entgeltkomponenten schriftlich geregelt (59%), darunter zu 14% auf tariflicher Basis und/oder zu 76% in Form von Betriebsvereinbarungen. In 27% der Fälle besteht eine einzelvertragliche Regelung.




