Untersuchungsbefugnisse werden ausgeweitet
Die Europäische Kommission hat eine umfassende Reform der EU-Fusionskontrolle beschlossen. Neben einer Neufassung der Fusionskontrollverordnung, hat die Kommission heute, Mittwoch, Leitlinien für horizontale Zusammenschlüsse angenommen. Insgesamt soll der Entscheidungsfindungsprozess innerhalb der Kommission verbessert werden. Unter anderem ist die Einrichtung des Postens eines Chefökonomen in der Generaldirektion Wettbewerb geplant. “Ich bin überzeugt, dass wir auf diese Weise erheblich zu einer fundierteren Wirtschaftsanalyse beitragen werden”, so Wettbewerbskommissar Mario Monti.
Mit dem umfangreichen Reformpaket will die Kommission einen weltweit vorbildlichen Rechtsrahmen für Fusionen und Übernahmen bieten. Das Papier soll zuverlässige Prüfungsfristen, verbesserte Entscheidungsprozesse und bessere Möglichkeiten für Unternehmen, sich Gehör zu verschaffen, gewährleisten. Die 1990 in Kraft getretene Fusionskontrollverordnung beruht auf dem one-stop-shop-Prinzip. Große, grenzübergreifende Zusammenschlüsse werden somit ausschließlich von der Kommission geprüft und benötigen nicht die Genehmigung von einzeltstaatlichen Behörden.
Mit den Reform-Vorschlägen soll die Verordnung auch auf Oligopol-Situationen anwendbar sein. Die zeitliche Anmeldung von Zusammenschlüssen will die Kommission lockern. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip soll das Problem der Mehrfachanmeldung aus dem Weg geräumt werden. In bestimmten Fällen will die Kommission eine zeitliche Flexibilität einräumen. Insgesamt wird die Fusions-Reform die Untersuchungsbefugnisse der europäischen Institution stärken. Bei Nichterteilung der verlangten Auskünfte sind höhere Geldbußen als bisher vorgesehen.
Der Vorschlag für eine Neufassung muss noch dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden. Der Rat wird nächstes Jahr über die neue Verordnung beraten. Die Reform könnte am 1. Mai 2004 in Kraft treten.




