Statistiken

Gewerbesteuerhebesätze 2007 im Bundesdurchschnitt gesunken

Bei den Bundesländern ergaben sich Veränderungen beim durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz zum Vorjahr zwischen einer Abnahme von 13 Prozentpunkten für Hessen und einer Zunahme von 8 Prozentpunkten für Sachsen-Anhalt.

Der durch die Gemeinden festgesetzte Hebesatz zur Gewerbesteuer, zur Grundsteuer A und B entscheidet maßgeblich über die Höhe der Realsteuereinnahmen in den Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen 2007 in Deutschland betrug 40,1 Milliarden Euro; es ist damit gegenüber 2006 um 4,6% gestiegen. Zweistellige prozentuale Zuwächse gegenüber dem Vorjahr wurden in den Ländern Brandenburg (22,3%), Hessen (13,3%) und Saarland (11,2%) erzielt. In fünf Ländern lag das Gewerbesteueraufkommen unter dem Vorjahreswert: Hamburg (- 14,0%), Berlin (- 7,3%), Schleswig-Holstein (- 5,6%), Bremen (- 4,7%) und Mecklenburg-Vorpommern (- 2,8%).

Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2007 bei durchschnittlich 295% und damit um ein Prozentpunkt über dem Wert von 2006. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2007 insgesamt 353,9 Millionen Euro (+ 0,5% gegenüber 2006).

Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) hat sich bundesweit mit 400% für das Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozentpunkte erhöht. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 10,4 Milliarden Euro und war um 3,2% höher als 2006.

Detaillierte Informationen zum Realsteuervergleich 2007 bietet die Fachserie 14, Reihe 10.1, die im Publikationsservice unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort “Realsteuervergleich”, erhältlich ist.

Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) für sämtliche Gemeinden Deutschlands im Jahr 2007 werden ebenfalls über den Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes (Suchwort

“Hebesätze”) im Excel-Format angeboten; Herausgeber: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Artikel-Nr. 8148001077005, Einzelplatzlizenz: 20,00 Euro, Erscheinungsweise: jährlich.

Eine Tabelle enthält die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Klaus Jürgen Hammer
Telefon: (0611) 75-2380,
E-Mail: steuern@destatis.de



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