Dagegen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahresquartal die Menge des versteuerten Feinschnitts (+ 12,2 %) und der Absatz von Pfeifentabak (+ 2,2 %).
Insgesamt wurden im dritten Quartal 2012 Tabakwaren im Kleinverkaufswert (Verkaufswert im Handel) von 6,5 Milliarden Euro versteuert. Das waren 58 Millionen Euro beziehungsweise 0,9 % mehr als im dritten Quartal 2011.
Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Steuerzeichen (Netto-Bezug).
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise finden sich in der Fachserie 14, Reihe 9.1.1, die im Bereich Publikationen > Thematische Veröffentlichungen > Öffentliche Finanzen & Steuern abrufbar ist.
Weitere Auskünfte gibt:
Petra Martin,
Telefon: +49 611 75 4133

