Entscheidung für fünf Referenzzentren als Grundlage für flächendeckende Versorgung
Nach intensiven Diskussionen haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen den Weg für die Fortsetzung der flächendeckenden Einführung des Mammographie-Screenings in Deutschland bereitet. Der für die Durchführung des Screenings eingesetzte Beirat der Kooperationsgemeinschaft Mammographie konnte in seiner gestrigen Sitzung über fünf Referenzzentren entscheiden. Einstimmig sprachen sich die Vertreter der KBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen für die Standorte Berlin, Bremen, München, Münster und Wiesbaden aus. Darüber hinaus wird im Rahmen einer erneuten Ausschreibung geprüft, ob und gegebenenfalls wo für die Region Nordrhein, Rheinland-Pfalz und Saarland ein weiteres Referenzzentrum gebildet werden soll. Die Entscheidung für Baden-Württemberg soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Mit der Entscheidung für diese Referenzzentren hat die gemeinsame Selbstverwaltung den wichtigsten Meilenstein für die Einführung und die Weiterentwicklung des Mammographie-Screenings erreicht, denn somit kann von den fünf Zentren ausgehend über regionale Reihenuntersuchungs-Einrichtungen (so genannte Screening-Einheiten) eine bundesweite Versorgung aufgebaut werden. Nach Ansicht der Selbstverwaltung sind nun die Landesregierungen gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Regelungen für das Einladungssystem, zu schaffen.
Die Aufgabe von Referenzzentren ist es, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte fortzubilden, zu betreuen und zu beraten. Zudem sind sie für die externe medizinische und technische Qualitätssicherung verantwortlich. Jeder Leiter eines Referenzzentrums wird auch programmverantwortlicher Arzt in einer dem Referenzzentrum angegliederten regionalen Screening-Einheit sein.



