Medizin Gesundheit

Augenverletzung kein Hinweis auf Misshandlung

Bisheriger Tatbestandshinweis auf Schüttelsyndrom wissenschaftlich unbewiesen

Gewisse blutende Augenverletzungen an Kleinkindern, die bisher als sicherer Hinweis auf eine Misshandlung galten, sind nicht notwendigerweise tatsächlich darauf zurückzuführen, berichten amerikanische Forscher. Das so genannte “Schüttelsyndrom”, das bei Babys zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen kann, könne aus den Augenverletzungen nicht geschlossen werden, berichten sie im British Medical Journal.

“Die Augenverletzung perimakulare retinale Falte galt immer als sichere Diagnose des SBS (Shaken Baby Syndrome)”, so Patrick Lantz, forensischer Pathologe an der Wake Forest University in North Carolina. Aus der Sicht des Pathologen können diese Verletzungen nicht mehr als deutlicher Hinweis gelten, da der objektive wissenschaftliche Beweis fehle. Anlassfall war der Tod eines 14-monatigen Babys, das eine solche Augenverletzung aufwies, nachdem ein Fernseh-Gerät auf das Kind fiel. Den Eltern wurde daraufhin das zweite Kind wegen Verdachts der Kindesmisshandlung entzogen. Vorgeworfen wurde den Eltern, den Fall des TV-Geräts vorgetäuscht zu haben, um das SBS zu vertuschen.

Den Wissenschaftlern gelang es nachzuweisen, dass die Augenverletzung ohne innere Hirnblutungen nicht genügend Hinweise enthalte. “Bisher war dieser Hinweis nur aufgrund von Beobachtungen zustande gekommen, nicht aber bewiesen worden”, so Lantz. Es gebe bisher auch keine Studien darüber. Der Pathologe ist sich im Klaren darüber, dass die daraus resultierenden Folgen einer Verurteilung wegen Kindesmisshandlung von Eltern oder anderen Aufsichtspersonen nur aufgrund der Augenverletzung nicht passieren dürfen. Es gebe weitere sichere Hinweise im Hirn oder auch an der Halswirbelsäule, die auf das Vorhandensein des SBS schließen lassen. Im Falle des 14-monatigen Babys waren die Aussagen der Eltern, dass die Kopfverletzungen nur vom Fall des Fernsehers herrührten, offensichtlich wahr.



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