Ist der Verbraucher gefährdet?
In verschiedenen Öko-Lebensmitteln konnten Rückstände des Pflanzenschutzmittels Nitrofen nachgewiesen werden. In Tierversuchen erwies sich der Wirkstoff als krebserregend und löste Missbildungen bei Embryonen aus. Zu den betroffenen Produkten zählen Puten- und Hähnchenfleisch sowie Wurstwaren und Eier von biologisch produzierenden Betrieben. Das Nitrofen stammt aus verunreinigtem Weizen, der zu Mischfutter verarbeitet bundesweit an landwirtschaftliche Betriebe weitergegeben wurde.
In der Europäischen Union ist die Anwendung von Nitrofen als Unkrautbekämpfungsmittel seit 1988 verboten. Aufgrund des langjährigen Verbots gehört ein Nitrofen-Test in den meisten Lebensmittellabors nicht zur Standarduntersuchung. Die Rückstände wurden bekannt, als ein niedersächsischer Bio-Betrieb sein Putenfleisch auf den Wirkstoff untersuchen ließ. Die Bundesanstalt für Fleischforschung (BAFF) in Kulmbach bestätigte dieses Ergebnis. Auch in den Labors des Babykostherstellers Hipp fanden sich Spuren von Nitrofen im angelieferten Geflügelfleisch. Nach Angaben der Firma wurde der Erzeuger direkt benachrichtigt und die Ware zurück gesandt.
Die BAFF hat im betroffenen Putenfleisch Werte zwischen 0,08 und 0,4 Milligramm Nitrofen pro Kilogramm nachgewiesen. Die Rückstandshöchstmengenverordnung schreibt für diesen Stoff einen Grenzwert von 0,01 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel vor. Trotz der Überschreitung dieses Wertes geht Dr. Irene Lukassowitz, Pressesprecherin des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in Berlin, “von einem sehr geringen Risiko für den Verbraucher aus. Jedoch besteht insbesondere für Kleinkinder und Schwangere ein gewisses Restrisiko”, so die Expertin.
Im Gegensatz zu Fleisch ist Kuhmilch nach Angaben von Professor Paul Teufel von der Bundesanstalt für Milchforschung nicht mit dem Wirkstoff verunreinigt. Auch Abbauprodukte des Gifts gingen in Tierversuchen nicht in die Milch über.
Alle betroffenen Bio-Höfe werden zurzeit überprüft und dürfen keine tierischen Erzeugnisse, Getreide- oder Futterpartien in Umlauf bringen.



