Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter/-innen von Jugendämtern sowie freien Trägern. Die Teilnahme am Workshop ist kostenpflichtig. Anmeldungen sind noch bis zum 11. März 2013 möglich.
Mehr als bisher werden von den Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes verlässliche Kenntnisse im Schnittpunkt von materiellem Recht und Verfahrensrecht abzuverlangen sein. Der 4-tägige Workshop (22./23.03.13 sowie 24./25.05.2013) vermittelt u. a. die folgenden Schwerpunkte:
Verfahrensrecht, Gewaltschutzsachen, Umgangsrechte, Pflegschaft und Verfahrenspflegschaft, Vormundschaft, Adoptionsrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht behinderter Eltern, aktuelle Entwicklungen im Betreuungsrecht.
Der Workshop steht unter inhaltlicher Verantwortung von Prof. Dr. Heinz Peter Moritz. Der Dozent vertritt seit Jahren in der Lehre das Familien- und Jugendrecht sowie Sozial- und Jugendhilferecht. Insbesondere in Berlin arbeitet er in Projekten mit Jugendämtern zusammen.
Weitere Informationen: Zentrum für Weiterbildung der FH Erfurt: Tel. 0361-6700-630; weiterbildung@fh-erfurt.de, http://www.fh-erfurt.de/weiterbildung
