

Arbeiten an Hoch- und Mittelspannungsanlagen sind stets mit einem gewissen Risiko für die ausführenden Fachkräfte verbunden. Diese Sicherheitsrisiken lassen sich durch eine qualifizierte Ausbildung signifikant verringern.
Deshalb sieht die Betriebssicherheits-Verordnung vor, dass nur befähigte Personen, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, eine Schaltberechtigung erhalten.
Das Seminar “Unterweisung für elektrische Anlagen bis 30 kV (auch 33 / 36 / 110 / 220 / 380 kV) Fachkundenachweis zur Erlangung der Schaltberechtigung (Schaltbefähigung) für befähigte Personen nach Betriebssicherheits-Verordnung (TRBS)” stellt so eine Ausbildung dar.
Nach dem Besuch der Veranstaltung kann der Teilnehmer als qualifizierte Fachkraft die Schaltberechtigung für befähigte Personen nach Betriebssicherheits-Verordnung und den Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) für Anlagen innerhalb des Unternehmens vom Unternehmen erhalten.
Bei Stromversorgungsnetzen außerhalb des Unternehmens ist der zuständige Netzbetreiber oder der örtliche Energieversorger für die Erteilung zuständig.
Die Förderung der Betriebssicherheit für Mitarbeiter ist dem Haus der Technik ein großes Anliegen. Deswegen bietet es neben dieser Weiterbildung noch zahlreiche andere Seminare an, die sich mit dem Thema Schaltberechtigung beschäftigen.
Das gesamte Seminarangebot kann unter www.hdt-essen.de/Schaltberechtigung eingesehen werden. Darüber hinaus findet diese Ausbildung noch an den Standorten Hamburg und München statt – für Berlin und Stuttgart ist sie in Planung.
Elektrofachkräfte, die sich für das Seminar interessieren, können sich direkt beim Haus der Technik zu Gebühren, Inhalten und Anmeldeformalitäten informieren.
Herr Bernd Hömberg (0201-1803-249) steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Alternativ kann auch der online verfügbare HDT-Veranstaltungskalender genutzt werden: www.hdt-essen.de/W-H010-03-596-6