Neue Trainingsmaßnahme: Gefährdungsbeurteilung bei biologischen Arbeitsstoffen
Bereits seit 1999 konkretisiert die Biostoffverordnung das Arbeitsschutzgesetz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Krankheitserregern). Anfragen und Erfahrungen aus Projekten zeigen, dass die darin geforderte Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis immer wieder Probleme aufwirft. Bei der Beantwortung der manchmal sehr komplexen Fragen kommt es auf ein enges Zusammenspiel aller Akteure des Arbeitsschutzes an.
Vor diesem Hintergrund wurde der Workshop “Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen” entwickelt. Zugleich leistet die BAuA damit gemeinsam mit den Referenten aus anderen Bereichen des Arbeitsschutzes einen Beitrag zur Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Gefährdungsbeurteilung.
Der Workshop vermittelt nicht nur die theoretischen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, sondern ermöglicht es den Teilnehmern, erworbenes Wissen praktisch anzuwenden. Dazu finden Übungen statt, deren Ergebnisse gemeinsam ausgewertet und diskutiert werden. Bei Begehungen von Arbeitsplätzen am zweiten Tag sollen beispielhaft Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe aufgezeigt werden.
Der Workshop wurde von der Ärztekammer Berlin als zertifizierte Fortbildungsveranstaltung mit 19 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich. Kontakt: Heidemarie Teubner, Tel.: 030.515 48 42 92, E-Mail: teubner.heidemarie@baua.bund.de.
