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Ausbildungsbonus auf leistungsschwache Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen fokussieren

Nach Auffassung des BIBB-Hauptausschusses ist die Zielgruppe im vorliegenden Gesetzentwurf weiterhin zu weit gefasst.

Dies gelte insbesondere für die geplante Ermessensleistung. Eine Fokussierung sei insgesamt dringend erforderlich, um Fehlanreize und Mitnahmeeffekte zu verhindern.

Der BIBB-Hauptausschuss plädiert dafür, den Ausbildungsbonus auf Altbewerber zu beschränken, “die maximal über einen Realschulabschluss verfügen und bereits seit mehr als einem Jahr vergeblich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind und individuell benachteiligt sind”.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt.

Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsbonus im Wortlaut finden Sie unter http://www.bibb.de/de/31953.htm



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