Agrar- Forstwissenschaften

Waldarbeit sicherer machen

Nachdem sich im vergangenen Jahr zwei tödliche Unfälle mit beladenen Tragschleppern (Forwarder) bei der Waldarbeit ereignet haben, sind nun Konsequenzen gezogen worden.

Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) hat in einem Firmengespräche vereinbart, dass Tragschlepper künftig nur noch zur KWF-Gebrauchswertprüfung zugelassen werden, wenn sie mit Rückfahrkameras ausgestattet sind.

Der Fahrer eines Tragschleppers hat bei der Rückwärtsfahrt im beladenen Zustand keine Sicht auf die Fahrbahn und gefährdet so sich und andere Personen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik sind Videokamera-Monitor-Systeme geeignet, hier Abhilfe zu schaffen. Hersteller von Tragschleppern sind mit dem Inverkehrbringen nach der EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet, Maschinen so mit Spezialausrüstungen und Zubehörteilen zu liefern, dass sie risikofrei gerüstet, gewartet und betrieben werden können.

Die Sicht vom Fahrerplatz muss so gut sein, dass der Fahrer die Maschine und ihre Werkzeuge unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen ohne jede Gefahr für sich und andere Personen handhaben kann. Unzureichende Sicht muss erforderlichenfalls durch geeignete Hilfsmittel begegnet werden.

Für die Rückwärtsfahrt sind dazu Rückfahrkameras geeignet. Neue Maschinen werden künftig nur noch mit Rückfahrkameras ausgeliefert, für Tragschlepper in Betrieb bieten die Hersteller Nachrüstsätze an.



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