Die EU hat zwei Impfstoffe gegen Vogelgrippe zugelassen. Beide Impfstoffe senken die Sterblichkeit der geimpften Hühner und die Ausscheidung des Virus, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
Mit einem Impfstoff können Hühner, mit dem zweiten Hühner und Pekingenten geimpft werden. Die Impfstoffe dürfen allerdings nur von den zuständigen Verwaltungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Seuchenbekämpfung und nach Maßgabe der EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Vogelgrippe eingesetzt werden.
Italien, Frankreich, die Niederlande und Deutschland sind berechtigt, Impfungen durchzuführen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben ein Test-Impfprogramm in Deutschland gebilligt.
Es erlaubt deutschen Behörden, in den nächsten zwei Jahren auf drei Geflügelbetrieben in Nordrhein-Westfalen eine Feldstudie zu Forschungszwecken durchzuführen. Weder Geflügel noch Geflügelprodukte oder Eier aus diesen Betrieben dürfen vermarktet werden.




