Betriebsrats-Arbeit und Tarifverträge helfen bei Integration

Beschäftigte deutscher und ausländischer Herkunft gehen im Arbeitsalltag überwiegend kollegial miteinander um. Das zeigt eine Untersuchung des Forschungsinstituts für Arbeit, Technik und Kultur (F.A.T.K.) an der Universität Tübingen. Diskriminierung durch deutsche Arbeitskollegen oder Vorgesetzte kommt vor, sie ist jedoch selten und nur in Ausnahmefällen gravierend. Die meisten Beschäftigten ausländischer Herkunft sind stark motiviert, sich in den Betrieb und die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Das Engagement von Betriebsrätinnen und Betriebsräten als Schlichter bei Konflikten bewerten sie positiv.

Der Tübinger Soziologe Dr. Werner Schmidt untersuchte im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung die Sozialstruktur und die sozialen Beziehungen in zwei Betrieben der Metall- und Elektroindustrie sowie in einem Chemieunternehmen. Neben Statistiken wertete er gut 550 Fragebögen der Beschäftigten aus. Zusätzlich führte er Gespräche mit 93 Beschäftigten.

Wie die Analyse zeigt, sind Beschäftigte ausländischer Herkunft nach wie vor häufig als angelernte Arbeiterinnen und Arbeiter tätig. Grund dafür sind primär Unterschiede in der Qualifikation, nicht betriebliche Diskriminierung, so der F.A.T.K.-Forscher. Mitunter blieben aber im Herkunftsland erworbene schulische Qualifikationen ungenutzt, weil sie nicht ins deutsche Berufssystem passen.

Zur überwiegend guten Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten verschiedener Herkunft gehört auch eine gegenseitige Anerkennung im Arbeitsalltag. Nur eine Minderheit zeigt gegenüber Kolleginnen und Kollegen anderer Herkunft eine ablehnende Haltung. Entlastet wird das Verhältnis dadurch, dass Betriebe, Betriebsräte und Beschäftigte deutlich zwischen Arbeits- und Privatleben trennen. Kulturelle Unterschiede sind deshalb im Betrieb kaum ein Thema. Die Beschäftigten definieren ihre Interessen als Arbeitnehmer, nicht als Zugehörige zu ethnischen Gruppen.

Dabei wirkt die Institution Betriebsrat nach Erkenntnis des Wissenschaftlers als Integrationsfaktor: Weil Betriebsräte mit Mitbestimmungsrechten ausgestattet und als allgemein gewählte Interessenvertreter anerkannt sind, bleibt eine ethnisch ausgerichtete Artikulation von Gruppeninteressen im Betrieb unattraktiv. Auch die allgemeingültigen Regeln in Tarifverträgen und Arbeitsgesetzen stützen das gleichberechtigte Miteinander. Deshalb bergen eine Erosion der Flächentarifverträge sowie eine Schwächung der Betriebsräte erhebliche Risiken für die betriebliche Sozialintegration, warnt der Forscher.

Betriebsverfassungsgesetz erstmals auf Türkisch

Als praktisches Hilfsmittel für die Betriebsratsarbeit hat die Hans-Böckler-Stiftung vor wenigen Wochen die erste Ausgabe des Betriebsverfassungsgesetzes auf Türkisch herausgebracht. In dem kleinen Band findet sich der Wortlaut des Gesetzes, außerdem werden zentrale Vorschriften erläutert.

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Rainer Jung idw

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