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Die Entstehung des öffentlichen Strafrechts

Ziel ist es, die Gründe für die Entstehung des öffentlichen Strafrechts aufzuklären. Dafür besteht insofern ein dringendes rechtspolitisches Bedürfnis, als der öffentliche Strafanspruch heute in eine Krise geraten ist, die sich ohne grundlegende historische Reflexion nicht bewältigen lassen wird.

Sind Reichweite und Grenzen des öffentlichen Strafanspruchs auf wichtigen gesellschaftlichen Tätigkeitsfeldern unsicher geworden, dann bedarf es der Klärung, welche soziale Funktion das Strafrecht überhaupt erfüllen soll und kann. Diese Frage ist insofern besonders auch eine historische, als das Strafrecht als regulär eingreifender öffentlicher Sanktionsmechanismus erst unter bestimmten gesellschaftlichen Bedingungen seit dem 11. Jahrhundert entstanden ist. Es soll die geschichtliche Genese des öffentlichen Strafrechts aufgehellt werden, um dessen modernes Erscheinungsbild als ein geschichtlich gewordenes und veränderbares zu begreifen. Nur auf der Grundlage einer umfassenden historischen Analyse wird sich Zeitgebundenes und Zufälliges erkennen und der Platz des Strafrechts im Rahmen der Rechtsordnung neu bestimmen lassen

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