Studien Analysen

Interventionen folgen festen Mustern

Der Weltsicherheitsrat hat Sanktionen gegenüber Libyen beschlossen, eine weitergehende Resolution gegen Syrien aber bislang abgelehnt. Wie kommt es zu solchen selektiven Entscheidungen? Wann greift der UN-Sicherheitsrat in humanitären Notlagen ein und wann nicht? WZB-Forscher Martin Binder hat 44 humanitäre Krisen von 1991 bis 2005 auf diese Frage hin untersucht. Das Ergebnis: Interventionen folgen bestimmten Mustern.

Die Untersuchung zeigt, dass Interventionsentscheidungen im Sicherheitsrat von einem komplexen Zusammenspiel humanitärer, materieller und institutioneller Faktoren bestimmt werden. Weder normative Gründe noch materielle Interessen allein sind ausschlaggebend.

Eine Kombination von vier Bedingungen spielt in 70 Prozent aller Fälle bei einer Intervention des UN-Sicherheitsrats eine Rolle: Zwangsmaßnahmen werden ergriffen, wenn das humanitäre Ausmaß einer Notlage sehr groß ist und wenn sich die Vereinten Nationen zuvor stark in einer Krise engagiert haben und sich daher um ihre Investitionen sorgen. Beide Faktoren führen aber nur dann zu einer machtvollen Intervention, wenn eine humanitäre Krise erhebliche negative Folgen für benachbarte Staaten hat oder in einem schwachen Staat auftritt, der sich kaum gegen ein Eingreifen von außen zur Wehr setzen kann.

Bleibt eine Intervention aus, spielen komplexere Muster eine Rolle. Deren gemeinsames Merkmal ist, dass es dem Krisenstaat gelingt, eine starke Gegenmacht gegen ein externes Eingreifen aufzubauen.

Eine Kurzfassung der Forschungsergebnisse findet sich in der neuesten Ausgabe der Vierteljahreszeitschrift WZB-Mitteilungen



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