Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller begrüßt, dass das im Rahmen des Vertrages der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von Seiten der Unternehmen eingebrachte Vermögen diesen auch wieder zugute kommt. Eine Regierungskonferenz, bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hat jetzt eine Anschlussregelung für die Zeit nach dem Auslaufen des Vertrags für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl festgelegt. Sie bestimmt, dass das angesammelte EGKS-Vermögen in Höhe von geschätzten 1,6 Mrd. € von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach dem Vorbild eines Rentenfonds verwaltet wird. Die Erträge aus diesem Vermögen werden für Forschung und technologische Entwicklung verwendet. Müller: “Die Ergebnisse aus dieser Forschungs- und Entwicklungsarbeit kommen damit den Unternehmen im Bereich Kohle und Stahl zugute und sichern deren internationale Wettbewerbsfähigkeit.”
Mit einem Drittel der gesamten europäischen Stahlproduktion ist Deutschland innerhalb Europas der wichtigste Stahlstandort. Das gleiche gilt für den Bereich der Kohle. Insofern kommt diese Regelung besonders deutschen Unternehmen zugute.
Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wird am 23. Juli 2002 außer Kraft treten. Er war dann genau 50 Jahre in Kraft.




