Agrar- Forstwissenschaften

Arbeitsplatz Landwirtschaft: Osteuropäische Arbeitnehmer einstellen – was ist formal zu beachten?

Deshalb kommt der Beschäftigung von Arbeitskräften aus Osteuropa immer größere Bedeutung zu. Doch was muss ein Landwirt beachten? Werner Bathge von der Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zeigt in einem Beitrag der Zeitschrift B&B Agrar zwei Wege auf. Zum einen können Arbeitnehmer/innen im Rahmen des so genannten Gastarbeiterabkommens, das mit zahlreichen Ländern besteht, beschäftigt werden. Diese Mitarbeiter haben in ihrem Heimatland bereits eine berufliche Qualifikation erworben.

Sie nehmen in Deutschland eine Beschäftigung auf, um ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse zu vervollkommnen. Die Höchstdauer der Beschäftigung beträgt 18 Monate. Ein zweiter Weg bietet sich über den Weg der Arbeitserlaubnis-EU bzw. die Arbeitsberechtigung-EU an.

Für die Vermittlung von Hilfsarbeitern mit Arbeitserlaubnis-EU sind die örtlichen Agenturen für Arbeit zuständig.



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