Evaluierung und Weiterentwicklung der anlagentechnischen Einzelanforderungen in der Energieeinsparverordnung (§§ 13 – 15 Entwurf EnEV 2007)
Die Energieeinsparverordnung, deren materielle Anforderungen im gerade abgeschlossenen Verfahren im Wesentlichen unverändert blieben, soll schon in wenigen Jahren erneut fortgeschrieben werden. Für diesen nächsten Schritt sind auch die anlagentechnischen Einzelanforderungen, die im Kern noch auf die Heizungsanlagen-Verordnung zurückgehen, auf Verbesserungsbedarf zu untersuchen
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