Kostenrisiko für Unternehmen: Das neue Umweltschadensgesetz im Fadenkreuz

Zum neuen Umweltschadensgesetz veranstaltet der Kongress- und Seminaranbieter IIR Deutschland GmbH vom 16. bis 18. April 2007 eine Fachkonferenz in Stuttgart. Wie sich Industrieunternehmen künftig vor den verschärften Haftungsrisiken schützen können, zeigen zwölf Experten in Fachvorträgen und Praxisberichten.

Die Umwelthaftungsrichtlinie zieht Unternehmen künftig stärker zur Verantwortung: Während sich Betriebe früher nur dann schadensersatzpflichtig machten, wenn sie durch Umweltverschmutzungen ein fremdes Rechtsgut verletzt hatten, so müssen sie nun auch die von ihnen verursachten Schäden beseitigen und den Urzustand wiederherstellen. Für die Unternehmen bedeutet das ein schwer zu kalkulierendes Kostenrisiko.

Wie Unternehmen auf das neue Gesetz reagieren und Haftungsrisiken mindern können, erfahren die Teilnehmer der IIR-Konferenz „Das neue Umweltschadensgesetz für die Industrie“.

Referenten von Behörden und Versicherungen sowie aus Industrie, Forschung und Rechtsberatung nehmen Stellung zur verschärften Haftung, Sanierungspflicht und zum Verbandsklagerecht.

Dr. Lars Diederichsen, Anwalt für Verwaltungsrecht, sieht die Existenz von Unternehmen bedroht: Nach der neuen Gesetzeslage könne bereits ein Störfall ein Unternehmen an den Rand der Insolvenz treiben, warnt der Anwalt. In seinem Vortrag diskutiert er einzelne Streitpunkte und den Status Quo der Richtlinie.

Weitere Referenten vertreten unter anderem das Umweltbundesamt, die Allianz AG, die Wacker Chemie AG und den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

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Romy König IIR Deutschland GmbH

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