Innovationspreis der DGfW für Wundbehandler
Erstmals in ärztlichen und pflegerischen Bereich geteilter
Innovationspreis für Wundheilung – Arbeiten können bis 2. Mai 2001 eingereicht werden
Anlässlich des 5. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V.(DGfW), der vom 21. bis 23. Juni 2001 in Ulm stattfindet, hat die DGfW erneut ihren Innovations- und Forschungspreis ausgeschrieben.
Die Firma Paul Hartmann AG aus Heidenheim stiftet das Preisgeld in Höhe von insgesamt 10 000 Mark. Die Bewertung wird dieses Jahr erstmals in pflegerische und in ärztliche Aspekte/Inhalte unterteilt, so winkt jedem Arbeitsbereich ein Gewinn von 5 000 Mark.
Ausgezeichnet wird die Person oder das Team, das die beste zukunftsweisende Arbeit auf dem Gebiet der Wundbehandlung und Wundheilung einreicht. Darunter fallen auch Arbeitsgebiete wie Wundmanagement und Kostenanalyse sowie rechtliche Aspekte bei der Wundbehandlung und -heilung.
Die Bewerbung erfolgt durch Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit in deutscher Sprache mit englischem Abstract und Literaturverzeichnis. Annahmeschluss ist Mittwoch, der 2. Mai 2001. Die Arbeit darf nicht an einem anderen Wettbewerb teilnehmen oder bereits publiziert sein, weitere Teilnahmebeschränkungen gibt es nicht. Die Preisverleihung erfolgt auf dem Kongress in Ulm.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der DGfW, Erlenbachstr. 19, 89155 Erbach, Telefon (07305) 93 22 55, Telefax (07305) 93 22 56.
Ihre Arbeit reichen Sie bitte mit dem Hinweis „Innovationspreis 2001“ ebenfalls an die Geschäftsstelle ein.
Weitere Informationen finden Sie im WWW:
Media Contact
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