Mit Wirkung vom 09. November 2001 werden die Zinsen für neu zugesagte ERP-Förderkredite um 0,25%-Punkte ermäßigt.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: “Wir greifen die aktuellen Entwicklungen am Kapitalmarkt auf und senken die ERP-Förderkreditzinsen zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen. Mit dieser Ermäßigung für neu zugesagte Förderkredite geben wir zugleich in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation ein förderpolitisches Signal: Das ERP-Sondervermögen ist in der Lage, auch eine durch die Zinssenkung ausgelöste erhöhte Investitionsbereitschaft der Existenzgründer sowie der bestehenden kleinen und mittleren Unternehmen finanziell wirksam zu flankieren.”
Der ERP-Regelzinssatz beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin nur noch 4,50% (vorher 4,75%), im übrigen Bundesgebiet 4,75% (vorher 5,00%), bei 100%-iger Auszahlung. Im ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm beläuft sich der Zinssatz im 1. und 2. Jahr auf 0 %, im 3. Jahr 3%, im 4. Jahr 4% und im 5. Jahr 5%. Er ermäßigt sich ab dem 6. bis einschl. 10. Jahr ebenfalls um 0,25%-Punkte und beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 5,50%, im übrigen Bundesgebiet 5,75%. Damit sind die Nachrangdarlehen nach dem Eigenkapitalhilfeprogramm derzeit besonders günstig.
Besonders günstig sind ferner die Konditionen für innovative Vorhaben. Hier beträgt der Zins für die langfristige Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung nur 4,00% in den neuen Ländern und Berlin bzw. 4,25% im übrigen Bundesgebiet.
Kreditanträge aus der deutschen Wirtschaft werden von den jeweiligen Hausbanken entgegengenommen.




