Die steuerliche Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7 g EStG

Die Förderung mittelständischer Unternehmen mit dem Ziel, deren Investitionsfähigkeit zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze bereitzustellen, ist ein Grundanliegen konstruktiver Steuerpolitik. Dazu bietet § 7g EStG Gewerbetreibenden und Selbstständigen, die ein Betriebsvermögen von nicht mehr als 204.517 Euro haben oder ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, spezielle steuerliche Erleichterungen. In Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung neuer beweglicher Güter des Anlagevermögens können sie Sonderabschreibungen vornehmen und befristete Rücklagen (sog. Investitionsrücklagen) bilden. Dies gilt für Existenzgründer sogar in erhöhtem Umfang. Sonderabschreibungen und Investitionsrücklagen führen zu einem (teilweisen) Gewinnaufschub mit dem wirtschaftlichen Effekt einer zinslosen Steuerstundung.

Die vorliegende Schrift untersucht die Voraussetzungen für Inanspruchnahme dieser Erleichterungen und bezieht dabei die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die Auslegung der Vorschrift durch die Finanzverwaltung in den BMF-Schreiben vom 25.2. und 16.11.2004 mit ein. Zentrale Einzelfragen, wie die gebotene Konkretisierung und Dokumentation des jeweiligen Investitionsvorhabens, die Notwendigkeit eines „Finanzierungszusammenhanges“, die Zusatzanforderungen im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnung, werden ausführlich erörtert. Im Schlussabschnitt wird eine Reihe von praktischen Anwendungsvarianten dargestellt.

Die allgemeine Bewertung dieser Sondervorschrift kommt zu dem Ergebnis, dass die angestrebte Förderung wirtschaftspolitisch sinnvoll ist. Die dafür geschaffene Regelung ist allerdings durch die Auslegung der Gerichte und der Verwaltung unnötig restriktiv und – für eine Sondervorschrift wenig überraschend – übermäßig kompliziert.

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Clemens Esser idw

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