Rückstandssituation bei Obst und Gemüse belegt sorgfältige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die heute veröffentlichten Ergebnisse der Rückstandskontrollen von 2003 in Deutschland zeigen, dass zahlreiche irritierende Meldungen über vermeintliche Risiken durch Pflanzenschutzmittel gegenstandslos werden, wenn in Europa ab 2006 einheitliche Rückstands-Höchstmengen gelten. Legt man die derzeit gültigen Grenzwerte zugrunde, müssten lediglich 2,5 Prozent der Proben wegen Überschreitung der Höchstmenge beanstandet werden.
Fast die Hälfte der rund 13.000 Untersuchungen des Jahres 2003 erbrachte überhaupt keine Rückstände. Bei sieben Prozent weist der Bericht eine Überschreitung der Höchstmenge aus. Als Höchstmenge fungierte allerdings in zahlreichen Fällen die Nachweisgrenze. Das ist immer dann der Fall, wenn für die entsprechende Lebensmittel-/Wirkstoff-Kombination keine eigene Höchstmenge besteht, weil sie so in Deutschland nicht vorkommt.
Ein Teil dieser Lücken wurde inzwischen geschlossen. Bewertet man die Untersuchungsergebnisse von 2003 nach den heute gültigen Maßstäben, bleiben nur noch zwei Drittel der gemeldeten Überschreitungen übrig. Bei mehr als der Hälfte davon bewegte sich die Abweichung im Bereich des Messfehlers. Damit reduziert sich die Zahl der tatsächlichen Beanstandungen auf etwa 300, entsprechend 2,5 Prozent.
Die dabei festgestellten Rückstände bedeuten kein Risiko für die Verbraucher. Höchstmengen sind technische Kontrollwerte, die zeigen, ob ein Pflanzenschutzmittel korrekt eingesetzt wurde. Sie liegen grundsätzlich im gesundheitlich unbedenklichen Bereich.
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