Gesetzliches Verbot von Studiengebühren ist ein falscher Schritt
DIHK: Hochschulbildung hat ihren Preis
Die Ankündigung von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn, durch Bundesgesetz Studiengebühren für ein Erststudium zu verbieten, geht nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Dr. Franz Schoser, in die falsche Richtung. Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Studiengebühren in Baden-Württemberg für Langzeitstudenten habe erneut gezeigt, dass Hochschulbildung ihren Preis habe. Es sei an der Zeit, wieder unverkrampft über die Frage der Einführung sozialverträglicher Modelle von Studiengebühren für das Erststudium zu diskutieren. Damit reagiert der DIHK auf die geäußerte Absicht der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, noch in diesem Jahr den Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von Studiengebühren vorzulegen.
Nach Auffassung von Schoser sei der Zeitpunkt gekommen, darüber zu reden, welchen Wert Hochschulausbildung habe und was sie kosten solle. Studiengebühren seien nicht als Preise im marktwirtschaftlichen Sinne zu verstehen, sondern als Benutzungsgebühren, die von Studierenden für individuell empfangene und zurechenbare öffentliche Leistungen zu entrichten seien.
Nachfragefinanzierung durch Studiengebühren verkürzten nicht nur die Studienzeiten, sondern hätten auch weitere qualitätsfördernde Wirkungen. Die Hochschulen würden in die Lage versetzt, eine bessere Betreuung der Studierenden sicherzustellen. Eine Gebührenfinanzierung ohne Darlehens- oder Stipendienmodelle sei mit Rücksicht auf das Ziel der Startchancengerechtigkeit nicht möglich. In Studiengebühren liege die Chance zur Qualitätsverbesserung der deutschen Hochschulausbildung, besonders im internationalen Bildungswettbewerb.




