Aufgrund der Einführung des neuen Konjugat-Impfstoffs, der erstmals die Impfung von Säuglingen ab der achten Lebenswoche gegen Pneumokokken ermöglicht, hat die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) am vergangenen Freitag ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung erweitert. Ab sofort wird die Impfung für zahlreiche Kinder mit gesundheitlicher Gefährdung empfohlen. Bisher gab es keine Möglichkeit, Babys vor den gefährlichen Pneumokokken zu schützen.
Die STIKO empfiehlt die Pneumokokken-Impfung für alle frühgeborenen Babys, die kürzer als 38 Wochen ausgetragen wurden. Ebenso wird die Impfung für alle Kinder mit niedrigem Geburtsgewicht, Gedeihstörungen, neurologischen Krankheiten sowie für Babys mit Immundefekten oder chronischen Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Fehlern, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes u.s.w. empfohlen. Kinder dieser Gruppen haben ein hohes Risiko, an Pneumokokken zu erkranken; genaue Auskunft gibt im Einzelfall der Kinderarzt.
Die STIKO bescheinigt dem neuen Impfstoff gute Verträglichkeit und ausgezeichnete Wirksamkeit gegen die gefährlichen invasiven Pneumokokken-Infektionen. Zu diesen Krankheiten gehört Hirnhautentzündung, Lungenentzündung und Sepsis. Rund 1,2 Millionen Kinder unter fünf Jahren sterben jährlich weltweit allein an einer durch Pneumokokken ausgelösten Lungenentzündung. Schwerste Folgen hat auch die Hirnhautentzündung, an der in Deutschland jährlich knapp 300 Kinder durch Pneumokokken erkranken. 10 Prozent der Kinder sterben, 20 Prozent tragen lebenslange Folgeschäden wie Taubheit, Lähmungen, Epilepsie oder geistige Schäden davon.
Da die meisten und die besonders schweren Pneumokokkeninfektionen bei Babys bereits im ersten Lebensjahr auftreten, empfiehlt die STIKO, mit der Impfung so früh wie möglich, also nach Vollendung des 2. Lebensmonats zu beginnen. Die ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts ist in Deutschland die wichtigste Instanz in allen Impffragen. Sie gibt den Impfkalender heraus, nach dem sich fast alle Kinderärzte und impfenden Ärzte richten. Die STIKO-Empfehlungen gelten als akzeptierter Stand des Wissens für den impfenden Arzt.



