Rueckgabe von Elektroschrott bald kostenlos – Kabinett beschliesst Elektroschrott-Gesetz

Das Bundeskabinett hat heute dem von Bundesumweltminister Juergen Trittin vorgelegten Entwurf fuer ein Elektroschrottgesetz zugestimmt. Es regelt das Inverkehrbringen, die Ruecknahme und die umweltvertraegliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeraeten. „Verbraucherinnen und Verbraucher koennen ab Sommer naechsten Jahres ihre alten Elektro- und Elektronikgeraete kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen zurueckgeben“, sagte Trittin. Die darauf folgende Entsorgung der Altgeraete sollen die Hersteller uebernehmen.

Mit dem „Gesetz ueber das Inverkehrbringen, die Ruecknahme und die umweltvertraegliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeraeten“ werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt, die die Verwendung bestimmter gefaehrlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeraeten verbieten und die Verantwortung fuer die Entsorgung der Altgeraete nach einheitlich vorgegebenem Stand der Technik den Herstellern zuweisen. Ziel des Gesetzes ist, den stetig steigenden Abfallmengen bei den Elektro- und Elektronikgeraeten durch Getrenntsammlung, Wiederverwendung, Verwertung und Recycling gegenzusteuern. Hierzu gehoert auch, dass ab dem 1. Juli 2006 fast keine Geraete mehr auf den Markt kommen, die bestimmte Schwermetalle oder sogenannte bromierte Flammschutzmittel enthalten.

Um moeglichst grosse Mengen von Elektroschrott einer umweltfreundlichen Entsorgung zugaenglich zu machen, sollen die Verbraucher ihre Altgeraete ab Mitte August 2005 getrennt sammeln. Bei der Erfassung der Altgeraete wird auf den bereits heute vorhandenen kommunalen Strukturen aufgebaut. Die Verbraucher sollen ihre Altgeraete kostenlos abgeben koennen. Alle weiteren Schritte wie Behandlung, Verwertung, Recycling und umweltfreundliche Beseitigung der Altgeraete sind von den Produzenten zu uebernehmen. Fuer Geraete, die ab August 2005 in Verkehr gebracht werden, muessen die Hersteller jeweils eine Garantie nachweisen, dass die Entsorgung finanziell gesichert ist, wenn die Geraete spaeter als Schrott aus privaten Haushalten zurueckkommen. „Damit wird in Deutschland die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeraeten oekologisch optimiert und das Prinzip der Produktverantwortung gestaerkt“, so der Bundesumweltminister.

Hinweis: Der Gesetzentwurf fuer das Elektro- und Elektronikgeraetegesetz kann im Internet unter www.bmu.de/altgeraete abgerufen werden.

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Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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