Reform des Berufsbildungsgesetzes schreitet voran

Bulmahn: „Schulische Berufsausbildung für Kammerprüfungen zulassen“

Im Rahmen der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) soll für schulische Berufsausbildungen die Abschlussprüfung bei den Kammern vermehrt zugelassen werden. Die Abschlussprüfung bei der Kammer werde von der Wirtschaft als das Gütesiegel für den Eintritt in den Arbeitsmarkt gesehen, sagte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn am Montag in Berlin: „Wir verbessern mit der Reform die Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt.“ Die parlamentarische Beratung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs soll noch vor der Sommerpause aufgenommen werden. Das neue BBiG soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Ein erheblicher Anteil der Berufsausbildung finde in Deutschland mittlerweile vollständig in den Schulen statt. Die für die Gestaltung der schulischen Curricula zuständigen Länder sollten die Reform des BBIG dazu nutzen, ihre Angebote so zu verändern, dass die Absolventen die Kammerprüfungen bestehen können. Gleichzeitig könne der Abschluss von Berufsbildungsgängen mit weiterführenden Schulabschlüssen verknüpft werden.

Nach den Zahlen des neuen Berufsbildungsberichtes absolvieren inzwischen 191.000 Auszubildende eine vollschulische Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches des BBiG. Lediglich die Hälfte dieser Absolventen nimmt aber im unmittelbaren Anschluss eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt auf. Weitere fast 40% schliessen jedoch eine weitere schulische oder betriebliche Ausbildung an.

Mit der Reform sollen zudem die Berufsbildungsausschüsse zu regionalen Kommunikationsplattformen ausgebaut werden. „Wir werden den Handlungsspielraum der Partner im dualen System so vergrößern, dass die Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft in den Regionen die Berufsausbildung voranbringen kann.“

Zudem werde die duale Berufsausbildung international geöffnet, so dass Teile der Ausbildung im Ausland geleistet und anerkannt werden können. Ein modernes Prüfungsrecht soll Teile der Abschlussprüfung bereits während der Ausbildung möglich machen. Außerdem sollen die Prüfungsausschüsse die Möglichkeit bekommen, gutachterliche Stellungsnahmen Dritter in die Bewertung einfließen zu lassen. Mit der Reform des Berufsbildungsrechts werde auch die Gremienstruktur, beim Bundesinstitut für Berufsbildung verschlankt.

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