Die Maschinenanalyse ist eine schnelle Information über den Sicherheitsstatus von Maschinen und eine Hilfestellung für zukünftige oder aktuell notwendige Maßnahmen.
Hierbei wird der Status Quo bewertet und priorisiert Verbesserungen empfohlen. Die Analyse dient als Vorlage, um potentielle Gefährdungen für das Maschinenpersonal zu beseitigen und um sich damit rechtlich bestmöglich abzusichern.
Bei der Maschineninspektion werden die Arbeitsabläufe der Maschinen überprüft, um vorhandene Gefährdungen zu ermitteln.
Dabei werden bei den Sicherheitsfunktionen Funktionsprüfungen durchgeführt und die Sicherheitsabstände der nicht trennenden Schutzeinrichtungen gesichtet.
Alle Ergebnisse werden in einem detaillierten Inspektionsbericht erfasst. Hieraus können gegebenenfalls erforderliche Nachrüst- oder Umbaumaßnahmen abgeleitet werden.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die zuständigen staatlichen Behörden.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist. Sie gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.
Grundbausteine sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, der „Stand der Technik“ als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.
Flachsmarktstraße 8
D-32825 Blomberg




