Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes lag der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer in Deutschland im Jahr 2002 bei 386%, das war 1 Prozentpunkt mehr als im Vorjahr.
Das Gewerbesteueraufkommen 2002 betrug 23,5 Mrd. Euro; es ist damit gegenüber dem Vorjahr um 4,3% gesunken. Der durch die Gemeinden festgesetzte Hebesatz entscheidet maßgeblich über die Höhe der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) in den Gemeinden.
Die niedrigsten Landesdurchschnitte bei den Gewerbesteuerhebesätzen hatten im Jahr 2002 Mecklenburg-Vorpommern (314%), Brandenburg (323%), Thüringen (335%) und Schleswig-Holstein (341%). Unter den Stadtstaaten lag in Hamburg der Hebesatz mit 470% am höchsten. Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 426% den höchsten Wert unter den Flächenländern vor Sachsen (408%).
Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2002 bei durchschnittlich 282% und damit um zwei Prozentpunkte über dem Wert von 2001. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2002 insgesamt 0,3 Mrd. Euro (+ 1,3% gegenüber 2001).
Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) hat sich mit 373% für das Jahr 2002 gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozentpunkte erhöht. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 8,9 Mrd. Euro und war um 2,0 % höher als 2001.
Die Hebesätze der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) für sämtliche Gemeinden Deutschlands im Jahr 2002 können in Kürze als CD-ROM (Daten im Format Excel-2000, Excel 5.0 bzw. ASCII, Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Bestellnummer 8148001-02700 – ISBN 3-935372-36-1, Einzelplatzlizenz: 40,90 Euro zzgl. Versandkosten, Erscheinungsweise: jährlich) über den Vertriebspartner des Statistischen Bundesamtes (SFG-Servicecenter Fachverlage GmbH, Postfach 43 43, 72774 Reutlingen, Telefon: 070 71/93 53 50, Telefax: 070 71/93 53 35, E-Mail: destatis@s-f-g.com) bezogen werden.
Zahlen und Fakten: Tabelle Durchschnittliche Hebesätze der Realsteuern. Die Tabelle zeigt die mit dem Steueraufkommen gewichteten Hebesätze der Länder.
Weitere Auskünfte erteilt: Klaus-Jürgen Hammer, Tel. 0611-75-2380, steuern@destatis.de

