Pflanzenschutz: Weitere 110 Wirkstoffe werden vom Markt genommen

Bis Dezember 2003 werden weitere 110 in Pflanzenschutzmitteln – einschließlich Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden – verwendete Wirkstoffe im Rahmen des neuen Ansatzes der Europäischen Kommission zur Bewertung von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln vom Markt genommen. Diese 110 Wirkstoffe kommen zu den 320 Wirkstoffen hinzu, die bereits bis Juli 2003 vom Markt genommen werden müssen.

Das für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissionsmitglied David Byrne sagte dazu: „Ziel dieser Entfernung bestimmter Wirkstoffe vom Markt ist es zu gewährleisten, dass die verwendeten Erzeugnisse sicher für die Umwelt und den Menschen sind. Der Abschluss des Harmonisierungsprozesses für Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln ist ein wichtiger Schritt hin zu einem einheitlichen Verbraucherschutz in der EU.“

Das derzeitige Konzept verpflichtet die Hersteller, ihre Pflanzenschutzmittel zu „verteidigen“ indem sie beweisen, dass diese die geforderten Sicherheitsstandards erfüllen. Die meisten der Erzeugnisse werden vom Markt genommen, weil die Hersteller diese aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nicht verteidigen wollen. Um dies zu tun, mussten die Hersteller sich verpflichten, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vollständige Unterlagen zu übermitteln. Wirkstoffe dürfen weiter verwendet werden, bis die Bewertungen abgeschlossen sind und eine Entscheidung über den Sicherheitsstatus des betreffenden Erzeugnisses getroffen wurde.

Ausgehend von diesem neuen Ansatz wurde bereits im Juli 2002 entschieden, 320 Wirkstoffe im Juli 2003 vom Markt zu nehmen. Die Kommission hat nun vorgeschlagen, weitere 110 Wirkstoffe bis Dezember 2003 folgen zu lassen.

In einigen Mitgliedstaaten wird es vorläufige Ausnahmeregelungen für „wichtige Verwendungen“ geben. Dies bezieht sich auf Erzeugnisse, die vom Hersteller nicht verteidigt werden, für die es jedoch keine einfach verfügbare Alternative für die betreffenden Kulturen gibt, und bei denen keine Sicherheitsbedenken gegen eine weitere beschränkte und zeitlich begrenzte Verwendung bestehen.
Nimmt man die 320 bereits vom Markt genommenen Wirkstoffe, die 110 weiteren sowie die etwa 20 einzeln bewerteten Wirkstoffe zusammen, die mit negativem Ergebnis geprüft wurden, so hat die Kommission nunmehr entschieden etwa 450 Wirkstoffe vom Markt zu nehmen. Dies bedeutet, dass im Jahr 2003 mehr als 50% der Wirkstoffe, die 1993 auf dem Markt waren, verschwunden sein werden. Die Kommission beabsichtigt, alle Wirkstoffe, für die Unterlagen eingereicht wurden, vor Ende 2008 zu prüfen, so dass die Harmonisierung der in Pflanzenschutzmitteln in der EU erlaubten Wirkstoffe bis dahin abgeschlossen werden kann.

Anwender sollten Zulassungsstatus prüfen

Anwender sowie Groß- und Einzelhändler von Pflanzenschutzmitteln werden sich darüber klar sein müssen, ob die Erzeugnisse, die sie anwenden oder verkaufen, in Kürze aus dem Handel genommen werden, damit sie nicht auf Lagerbeständen sitzen bleiben, die nicht weiter verwendet werden dürfen. Die Betroffenen sollten Kontakt mit ihrer nationalen Behörde aufnehmen um den Zulassungsstatus der verschiedenen Erzeugnisse zu erfragen.

Hintergrund: Richtlinie 91/414

Die Richtlinie 91/414 über die Zulassung, Verwendung und Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln – Insektiziden, Fungiziden, Herbiziden usw. – wurde 1991 verabschiedet. Damit wurde auf EU-Ebene ein harmonisiertes Zulassungssystem für die Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln geschaffen. Die Mitgliedstaaten können die Verwendung von Erzeugnissen, die solche von der EU zugelassenen Wirkstoffe enthalten, für ihr eigenes Hoheitsgebiet genehmigen. Gemäß den Regeln von 1991 müssen Wirkstoffe für eine Zulassung zunächst mit positivem Ergebnis einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden, für die die Hersteller entsprechende Daten vorlegen müssen.

Bei Erlass der Richtlinie 91/414/EWG des Rates im Jahr 1991 waren mehr als 850 solcher Wirkstoffe zur Verwendung in den Mitgliedstaaten zugelassen.

Die Kommission hebt hervor, dass es bereits Maßnahmen gibt um sicherzustellen, dass die derzeit verwendeten Wirkstoffe im Hinblick auf eine Überschreitung der Rückstandshöchstwerte überwacht werden. Dies ermöglicht den Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die sichere Verwendung der Pflanzenschutzmittel zu gewährleisten und ein Gesundheitsrisiko auszuschließen.

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