Mit neuen Grenzwerten die Belastung der Ackerböden verringern
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat sich dafür ausgesprochen, Abfälle auch künftig getrennt zu sammeln. “Voraussetzung für die Gewinnung hochwertiger Recyclingprodukte ist die getrennte Erfassung der Wertstoffe. Die neu entstehenden Produkte werden so weitgehend frei von Schadstoffen sein”, sagte Trittin heute auf einer abfallwirtschaftlichen Tagung in Witzenhausen.
Die nordhessische Stadt hatte vor 20 Jahren als erste deutsche Kommune flächendeckend die Biotonne eingeführt, um biologische Abfälle getrennt zu sammeln und zu kompostieren. “Bei der Kompostierung gehört allein den getrennt erfassten Bioabfällen die Zukunft”, so Trittin.
Wurden im Jahre 1985 in Deutschland nur 100.000 Tonnen Bioabfälle kompostiert, so sind dies heute bereits 7-8 Millionen Tonnen jährlich. Kompost aus getrennt gesammelten Biomüll hat bis zu 90 Prozent weniger Schadstoffe als Komposte, die aus Mischmüll hergestellt werden. Demgegenüber führt der Einsatz von Abfallstoffen wie Klärschlämmen und nicht getrennten Müllkomposten als Düngemittel zu Schadstoffanreicherungen im Boden, etwa mit Schwermetallen.
Um auch in Zukunft gesunde Lebensmittel produzieren zu können, sind die Landwirte gehalten, bei der Düngung mehr auf den Bodenschutz zu achten. Eine umweltverträgliche, am Vorsorgeprinzip orientierte Düngepraxis in der Landwirtschaft ist das Ziel des neuen Grenzwerte-Konzepts der Bundesregierung für “Gute Qualität und sichere Erträge”, das momentan erarbeitet wird. Kern des Konzepts ist die Festlegung neuer Grenzwerte für Düngemittel wie Klärschlämme, Bioabfall, Schweine- und Rindergülle. Gütegesicherte Biokomposte können und sollen weiter als Dünger genutzt werden.
“Mit dem neuen Konzept wollen wir den Einsatz von Düngemitteln so optimieren, dass Äcker und Wiesen durch eine nachhaltige Bodennutzung dauerhaft für die Produktion gesunder Nahrungsmittel verfügbar bleiben. Das nutzt Bauern und Verbrauchern gleichermaßen”, sagte Trittin.
Grundlage des Konzepts ist der Beschluss der gemeinsamen Konferenz der Agrar- und Umweltminister von Bund und Ländern vom Juni 2001. Darin wurde festgestellt, dass der Einsatz von Düngemitteln nicht zu einer Anreicherung von Schadstoffen im Boden führen darf. Das Konzept soll in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden und die Ergebnisse der Debatte in der dieser Legislaturperiode im Abfall- und Düngemittelrecht umgesetzt werden.




