Vorbeugender Hochwasserschutz: Reduktion von intensiver Nutzung der hochwassergefährdeten Gebiete

Bundesumweltminister Juergen Trittin hat sich fuer einen konsequenten vorbeugenden Hochwasserschutz ausgesprochen „Wenn wir Hochwasser vermeiden wollen, muessen wir den Fluessen mehr Raum geben. Nicht die Fluesse treten ueber die Grenze. Wir Menschen verletzen mit unseren Bauten die Grenzen unserer Fluesse“, sagte Trittin heute in Dresden auf einer Veranstaltung zum Jahrestag der Flutkatastrophe an der Elbe.

Der Bundesumweltminister wies darauf hin, dass das Prinzip „vorbeugen statt nachsorgen“ Kern des 5-Punkte-Programms ist, das die Bundesregierung Mitte September 2002 beschlossen hatte. Dieses Programm werde nun konsequent umgesetzt. Auf seiner Basis erarbeitet das Bundesumweltministerium zur Zeit ein Artikelgesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Dabei sind Aenderungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz, im Bundeswasserstrassengesetz und im Gesetz ueber den Deutschen Wetterdienst vorgesehen. Trittin: „Raumordnungs- und Bauleitplaene muessen kuenftig den Hochwasserschutz ernstnehmen.“

Zu den zentralen Zielen des Artikelgesetzes gehoert die Minderung des Schadenspotentials kuenftiger Hochwaesser. „Deshalb muessen wir uns aus der intensiven Nutzung der hochwassergefaehrdeten Gebiete zurueckziehen“, sagte Trittin. „Es geht aber nicht darum, einen totalen Baustopp an Rhein, Mosel und Elbe zu verhaengen, schraenkte er ein. Ersatzbauten und der Neubau in Bauluecken bereits bestehender Siedlungen sollen und muessten auch kuenftig moeglich sein. „Unmoeglich muss es aber sein, neue Baugebiete in die Ueberschwemmungsgebiete hinein zu entwickeln — ob mit, ob ohne Bebauungsplan.“

Zudem sollen kuenftig die Laender verpflichtet werden, Fluesse und ihr Umland so zu bewirtschaften, dass starke Regenfaelle lokal absorbiert werden koennen. Deshalb muessen verstaerkt Retentionsraeume geschaffen, Deiche verlegt sowie Auen erhalten und wiederhergestellt werden. Trittin: „Die Renaturierung von Auen ist nicht nur sinnvoller Hochwasserschutz, sie dient zugleich dem Erhalt der Artenvielfalt.“ Das Bundesumweltministerium foerdert im Biosphaerenreservat Mittlere Elbe bei Dessau und in Lenzen im Landkreis Prignitz mit 16,7 Millionen Euro Projekte, mit denen Auen wiederhergestellt und Deiche zurueckverlegt werden. Dort wird der Elbe wieder mehr Raum gegeben.

Bundesumweltminister Trittin betonte, dass sich kuenftig auch die landwirtschaftliche Nutzung an der Hochwassergefahr orientieren muesse. Trittin: „Maisanbau im Ueberschwemmungspolder darf es nicht mehr geben. Ackerbau im Ueberschwemmungsgebiet erhoeht die Erosionsgefahr und beschleunigt die Fliessgeschwindigkeit des Wassers.“ Trittin wertete die juengst beschlossene EU-Agrarreform als Unterstuetzung fuer die Flusspolitik der Bundesregierung und die Strategie des Bundesnaturschutzgesetzes: „Wir haben jetzt das Recht, den Ackerbau in Ueberschwemmungsgebieten zu beenden. Gruenlandnutzung hingegen wird aufgewertet. Direktzahlungen richten sich kuenftig nicht mehr nach der Quantitaet der Ernte. Sondern Bauern erhalten Flaechenpraemie — damit entfaellt der Anreiz, auf jeder Parzelle Mais und Weizen anzubauen.“

Auch die Unterhaltung von Fluessen und Kanaelen solle sich kuenftig an gewaesseroekologischen und naturschutzrechtlichen Zielsetzungen orientieren und hochwasserneutral gestaltet werden. Ein eventueller Ausbau muesse ebenfalls hochwasserneutral sein.

Media Contact

Michael Schroeren BMU

Weitere Informationen:

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