Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber dem Jahr 2010 ein leichter Rückgang um knapp 50 Fälle (- 0,4 %). In rund 9 600 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Rechtsgrundlage für den Sorgerechtsentzug ist Paragraf 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in rund 1 900 Fällen (20 %) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de im Bereich Publikationen unter dem Suchbegriff “Sorgerecht 2011” verfügbar.
Die Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Ulrike Steffes-Ollig,
Telefon: (0611) 75-8167,
www.destatis.de/kontakt

