Abfallzahlen für Deutschland: Importe steigen weiter

Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2001

Deutschland importiert immer mehr Abfälle. Im Jahr 2001 ist die Menge der importierten genehmigungspflichtigen Abfälle mit 2,65 Millionen Tonnen (Mio. t) gegenüber dem Vorjahr um weitere 0,65 Mio. t und damit um rund ein Viertel angestiegen. Für das Jahr 2002 wird eine ähnliche Steigerung erwartet. Wesentliche Ursachen dafür sind unter anderem Entsorgungsengpässe für Hausmüll in Italien. Aber auch höhere Gebühren für die Abfallentsorgung in den Niederlanden, wirken sich im europäischen Binnenmarkt auf die Abfallexporte aus. Die exportierte Menge von genehmigungspflichtigen Abfällen ist dagegen seit Jahren relativ stabil. Diese Ergebnisse veröffentlicht das Umweltbundesamt (UBA), das damit die Arbeiten zur Statistik über die grenzüberschreitende Verbringung von genehmigungspflichtigen Abfällen für das Jahr 2001 abschließt.

Die intensive Überwachung der Abfallexporte und klare rechtliche Regelungen bei Verstößen bewirkten auch im Jahr 2001, dass es keine gravierenden Fälle des illegalen Abfallexports gab. Die Strafandrohungen reichen von bis zu 50.000 Euro Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten bis hin zu drei Jahren Haft für strafrechtlich relevante Vergehen, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Die Exporte von Abfällen zur Beseitigung haben im Jahr 2001 nur unwesentlich abgenommen und liegen jetzt bei 84.000 Tonnen. Für das Jahr 2002 wird eine weitere Abnahme erwartet. Die Importmenge zur Beseitigung hat noch einmal stark zugenommen auf 550.000 Tonnen; davon 360.000 Tonnen zur thermischen Entsorgung und 140.000 Tonnen zur Deponierung.

Mit der Änderung des Gesetzes zum Basler Übereinkommen vom 17.02.2002 (BGBl. II, S. 89) hat Deutschland das Verbot des Exports von gefährlichen Abfällen in Entwicklungsländer, das über die EG-Abfallverbringungsverordnung bereits seit Januar 1998 gültiges Recht ist, auch formal auf nationaler Ebene eingeführt.

Nach Bekanntgabe gegenüber den Vereinten Nationen im Mai 2002 ist die Ratifizierung seit Ende 2002 völkerrechtlich verbindlich.

Genehmigungspflichtig sind alle gefährlichen Abfälle, alle Abfälle zur Beseitigung sowie alle Abfälle, die in der EG-Abfallverbringungsverordnung nicht ausdrücklich als „nicht genehmigungspflichtig“ benannt sind. Zum Vergleich: Die Außenhandelsstatistik weist zu nicht genehmigungspflichtigen Abfällen Einfuhren in Höhe von 8,3 Mio. t und Ausfuhren von 16,5 Mio. t aus, die in den letzten zehn Jahren relativ stabil waren.

Detaillierte Informationen stehen im Internet unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de, Stichwort: Abfallverbringung, zur Verfügung.
Berlin, den 24.02.2003

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Ulrike Bauer idw

Weitere Informationen:

http://www.umweltbundesamt.de

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