Viel Lärm um Nichts: Britische Hochschulen erkennen deutsche Bachelors sehr wohl an

Die in einer Reihe deutscher Zeitungen kolportierte Behauptung, deutsche Bachelor-Abschlüsse würden in Großbritannien generell nicht anerkannt, ist falsch. Das ergaben Recherchen der Hoch-schulrektorenkonferenz (HRK).

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die vier maßgeblichen britischen Organisationen (unter ihnen die britische Rektorenkonferenz und die für akademische Anerkennungsfragen zuständige Be-hörde NARIC) am 29. Januar ausdrücklich zu den Zielen des Bologna Prozesses bekannt. Dabei betonen sie besonders die Bedeutung steigender Mobilität der Studierenden. Aus dem Text geht hervor, dass sich Inhaber von Bachelor-Abschlüssen deutscher Hochschulen wie von Hochschulen aller Teilnahmeländer des Bologna-Prozesses um die Zulassung zu Masterprogrammen an britischen Hochschulen bewerben können.

„Hier wurde von einigen deutschen Kommentatoren begierig die Gelegenheit ergriffen, die Internationalisierung der deutschen Hochschulen in Verruf zu bringen, ohne den Sachverhalt ausreichend zu recherchieren“, kommentierte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Dr. Klaus Landfried, den Vorgang. Von britischer Seite werde der deutsche Bachelor keinesfalls als minderwertig gegenüber dem anderer Bologna-Länder betrachtet. Ebenso wie bei den Inhabern von britischen Bachelor-Abschlüssen bestehe aber kein Anspruch auf Zulassung zu Masterprogrammen in Großbritannien, vielmehr handele es sich um eine Einzelfallentscheidung der Hochschule bzw. des Fachbereichs. Für die richtige Einschätzung der Qualifikation der Bewerber betont die Erklärung der vier Organisationen die Bedeutung des Diploma Supplements, das von HRK und Kultusministerkon-ferenz seit langem gefordert wird.

Die gemeinsame Erklärung der Hochschulvereinigung Universities UK, der Anerkennungsbehörde NARIC, dem Quality Assurance Agency for Higher Education QAA und dem Standing Committee of Prinicpals SCOP wird in den kommenden Tagen auf der Homepage der QAA unter folgender Ad-resse zu finden sein: www.qaa.ac.uk

Unabhängig von dieser Erklärung arbeiten die zuständigen deutschen und britischen Stellen an einer Aktualisierung der bilateralen Äquivalenzempfehlungen unter Berücksichtigung der Bologna-Entwicklungen.

Media Contact

Susanne Schilden idw

Weitere Informationen:

http://www.hrk.de

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