Strengere Vorschriften für Einfuhr von Fleisch und Milch
Mit Stichtag 1. Januar 2003 wird die EU Tierseuchen bereits an der Grenze bekämpfen. Ab diesem Zeitpunkt gelten strengere Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch und Milch bzw. daraus hergestellten Erzeugnissen zum persönlichen Gebrauch in der EU. Personen, die aus bestimmten Drittländern einreisen, dürfen diese Erzeugnisse nun noch dann im Hand- oder Hauptgepäck mit sich führen, wenn es zu den Produkten auch amtliche Veterinärunterlagen gibt, heißt es in einer Aussendung der EU-Kommission.
Zusätzlich zu der Verschärfung der Vorschriften wird eine Sensibilisierungskampagne gestartet. Die Kampagne, bei der u.a. auch Plakate in mehr als 30 Sprachen verbreitet werden, soll den Reisenden vor und während der Reise über die neuen Regeln und ihre Gründe informieren. Die Plakate liegen in allen EU-Amtssprache sowie in Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Hebräisch, Japanisch, Kroatisch, Mazedonisch, Russisch, Serbisch, Serbokroatisch, Suaheli und Türkisch vor. Posters als pdf-File unter: http://europa.eu.int/comm/food/fs/ah_pcad/ah_pcad_importposters_en.html
Durch die neuen Rechtsvorschriften werden bisherige Ausnahmen von den Einfuhrbestimmungen und Grenzkontrollen für Milch, Fleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse, die Reisende zum persönlichen Verbrauch mit sich führen oder die an Privatpersonen versandt werden, außer Kraft gesetzt. Säuglingspulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung dürfen von den Reisenden jedoch weiterhin mitgeführt werden. Voraussetzung ist, dass es ich bei den Erzeugnissen um verpackte Produkte handelt und die Packung nicht geöffnet wurde.
Von den neuen Vorschriften ausgenommen sind Erzeugnisse, die Reisende aus Andorra, den Färoern, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, der Schweiz und den Bewerberländern – mit Ausnahme der Türkei – mit sich führen.



