Städtebaurecht aktuell: Baunutzungsverordnung zwischen Anforderungen der Rechtsprechung und praktischen Erfordernissen

Die tatsächliche städtebauliche Entwicklung gibt vielfältige Anlässe, das Instrumentarium der BauNVO zur Steuerung dieser Entwicklung „kreativ“ zu nutzen. Dies gilt insbesondere bei Vorhaben der Innenentwicklung aber auch für die Umsetzung des Ziels, zentrale Versorgungsbereiche zu erhalten und zu entwickeln. Die kreative Nutzung der Gestaltungsmöglichkeiten der BauNVO erfordert allerdings eine sorgfältige städtebauliche Begründung.

Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht, dass eine solche schlüssige und widerspruchsfreie Begründung genauso essentiell ist wie die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und des Gleichbehandlungsgebots.

Mit dem Seminar sollen aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der BauNVO aufgegriffen werden. In bewährter Form werden Praxisbezug und rechtliche Kompetenz in der Veranstaltung zusammengeführt mit dem Ziel, praktikable und rechtssichere Lösungswege aufzuzeigen. Hierzu gehört auch der Bericht über die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung sowie ein Ausblick auf die geplante Novellierung des Städtebaurechts.

Im Einzelnen sollen u.a. folgende Themen behandelt werden:

– Ausschluss und Beschränkung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben,
– Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere die Unterscheidung zwischen kerngebietstypischen und nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten, sowie die Behandlung von Agglomerationen,
– Gliederung von Industrie- und Gewerbegebieten,
– Abgrenzung zwischen Dorfgebieten und allgemeinen und reinen Wohngebieten,
– Wärmeschutz und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der BauNVO.
Das Seminar soll sowohl Raum für Werkstattberichte bieten als auch der kompetenten Vermittlung juristischer und planungspraktischer Erkenntnisse dienen.
Programm-Flyer/Konditionen:
http://www.difu.de/sites/difu.de/files/archiv/veranstaltungen/10
_staedtebaurecht_aktuell.programm.pdf
Teilnehmerkreis: Führungs- und Fachkräfte aus den Bereichen Stadtplanung und Stadtentwicklung, Recht, Umwelt, Genehmigungs- und Fachbehörden; Ratsmitglieder; Planungsbüros, Rechtsanwälte im Bereich der Kommunalberatung

Leitung: Dr. Arno Bunzel, Deutsches Institut für Urbanistik

Ansprechpartnerin:
Sylvia Bertz
Deutsches Institut für Urbanistik GmbH,
Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin
Telefon: 030/39001-258, Telefax: 030/39001-268,
E-Mail: bertz@difu.de
Veranstaltungsort: Deutsches Institut für Urbanistik, Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin

Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln (Bereich Umwelt) – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts.

Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Sybille Wenke-Thiem
Ltg. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zimmerstraße 13-15
10969 Berlin
Info zum neuen Standort:
http://www.difu.de/publikationen/difu-berichte/3_09/01.phtml
Telefon: 030/39001-209
Telefax: 030/39001-130
E-Mail: wenke-thiem@difu.de

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