Nur wenige nicht korrekt gekennzeichnet
In ihrem ersten Bericht über die Bestrahlung von Lebensmitteln in der EU stellt die EU-Kommission fest, dass nur wenige bestrahlte Lebensmittel im Handel sind, die nicht korrekt gekennzeichnet sind.
Der Bericht fasst die Ergebnisse nationaler Kontrollen im Zeitraum September 2000 bis Dezember 2001 zusammen. In diesem Zeitraum wurden über 6500 Lebensmittelproben untersucht, davon erwiesen sich 1,5 % als bestrahlt, aber nicht entsprechend gekennzeichnet.
In Deutschland wurden mit 5517 Proben europaweit die meisten Lebensmittel auf Bestrahlung untersucht. 99,5 Prozent der Proben waren nicht bestrahlt. Bestrahlt aber nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren lediglich 26 Proben. Es handelte sich hier um Gewürze und Kräuter, Kräuterfrischkäse, getrocknete Pilze, Froschschenkel sowie eine Probe Pistazien.
Die Behörden im Vereinigten Königreich stellten allerdings bei 42 % bestimmter Nahrungsergänzungen eine Bestrahlung fest. Da die meisten dieser Nahrungsergänzungen in der EU nicht bestrahlt werden dürfen, forderte die Kommission die anderen Mitgliedstaaten auf, in diesem besonderen Bereich verstärkt zu kontrollieren. Die Bestrahlung getrockneter aromatischer Kräuter oder Gewürze ist in der gesamten EU erlaubt. Fünf Mitgliedsstaaten (Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, VK) erlauben darüber hinaus auf ihrem eigenen Gebiet die Vermarktung bestimmter bestrahlter Lebensmittel wie etwa Frisch- und Trockenobst und Gemüse, Geflügel, Garnelen, Fisch oder Froschschenkel.
Gemäß der Richtlinie 1999/2/EG müssen alle bestrahlten Lebensmittel mit dem Hinweis “bestrahlt” oder “mit ionisierenden Strahlen behandelt” gekennzeichnet werden, um dem Verbraucher eine sachkundige Entscheidung zu ermöglichen. Diese Kennzeichnungspflicht gilt auch für bestrahlte Lebensmittelbestandteile, die in geringfügigen Anteilen in zusammengesetzten Lebensmitteln enthalten sind. Es gibt Analyseverfahren, mit denen sich die Bestrahlung eines Lebensmittels nachweisen lässt.




