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Deutsche Hochschulen beschließen europäische Forschungsstrategie

Darin unterstützen sie die Förderung exzellenter Forschung durch den, an das Modell der Deutschen Forschungsgemeinschaft angelehnten, Europäischen Forschungsrat. Dieser müsse jedoch eine stärkere rechtliche Unabhängigkeit gegenüber der europäischen Kommission erhalten.

Damit die Forschungslandschaft in der Breite an Qualität gewinnt, ist es nach HRK-Auffassung zudem notwendig, Mittel aus den EU-Strukturfonds gezielter für Investitionen in Forschung und Innovation einzusetzen. Hier seien auch die Bundesländer in der Pflicht, Hochschulen in ihre Strukturplanungen mit einzubeziehen.

Mit Blick auf die mehrjährigen europäischen Forschungsrahmenprogramme mahnen die Hochschulen mehr Transparenz und Verlässlichkeit der Entscheidungen sowie deutliche Vereinfachungen bei der Antragstellung an. Auch die Haltung der EU-Kommission zum Verhältnis von Hochschulen und Wirtschaft sei oft unausgewogen. Die Mitwirkung an Forschungskooperationen mit der Privatwirtschaft müsse für Hochschulen in jedem Fall kostendeckend sein. Darüber hinaus dürften in der Auftragsforschung nicht automatisch alle Nutzungsrechte an den Forschungsergebnissen an die Unternehmen fließen. Beides sei man auch den Steuerzahlern schuldig, die die Hochschulforschung zu einem großen Teil mit ihrem Geld finanzierten.

Nicht zuletzt setzen sich die Hochschulen für eine verbesserte grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern ein. Erstere könnten von einem finanziell besser ausgestatteten und breiter aufgestellten “Erasmus”-Förderprogramm, letztere von einer besseren Koordinierung der nationalen Sozialversicherungs- und Stipendiensysteme in Europa profitieren.

“Mit ihrem Beschluss tragen die deutschen Hochschulen der Entwicklung Rechnung, dass wichtige forschungspolitische Weichenstellungen zunehmend auf der europäischen Ebene erfolgen”, erläuterte HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel heute in Berlin. “Dieser Trend wird sich mit dem in wenigen Tagen in Kraft tretenden Lissabon-Vertrag fortsetzen, der die gestalterischen und gesetzgeberischen Kompetenzen der EU deutlich erweitert.”



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