Schüler mit Hörproblemen haben schlechtere Bildungschancen!

Lernschwächen sind oft eine Folge unentdeckter Hörbehinderungen

Eine Reihenuntersuchung, die in den USA über das Hörvermögen von Schülern durchgeführt wurde, kam zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass über 10 Prozent aller untersuchten Schülerinnen und Schüler einen Hörverlust aufwiesen. Bei rund 6 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen wurde eine stärkere, bei weiteren 5 Prozent eine leichtere Hörminderung festgestellt.

Diese Zahlen wurden in der Folge in Relation zu den schulischen Leistungen der untersuchten Personen gestellt. Dabei zeigte es sich, dass bereits Schülerinnen und Schüler mit minimalen Hörbehinderungen durchwegs schlechtere Promotionschancen hatten als ihre normalhörenden Kolleginnen und Kollegen. Am drastischsten manifestierte sich dieses Verhältnis bei jenen Schülern, welche eine oder gar mehrere Klassen repetieren mussten:

Es erwies sich, dass 37% aller Kinder mit minimalen Hörverlusten eine Schulstufe wiederholen mussten, während dieser Durchschnitt bei den Normalhörenden lediglich an die 4 Prozent erreichte. Bei den ersteren handelte es sich durchwegs um Kinder, deren Hörverluste im Rahmen eines normalen Hör-Screenings unentdeckt geblieben und die demzufolge den Normalhörenden zugerechnet worden wären.

Lagert man diese Zahlen auf schweizerische Verhältnisse um, so würde dies bedeuten, dass hierzulande über 50’000 Schülerinnen und Schüler von leichter Schwerhörigkeit betroffen sind. Von diesen wiederum bleiben rund 20’000 aufgrund der mit ihrer leichten Hör-Behinderung einhergehenden schlechteren Bildungschancen mindestens einmal sitzen. Rechnet man mit einem Bildungskosten-Bruttobetrag von rund 10’000 Franken pro Kind und Jahr und einer Gesamtausbildungszeit von 10 Jahren, so ergibt sich daraus eine Summe von nicht weniger als 20 Millionen Franken.

Diese Kosten liessen sich grösstenteils vermeiden, wenn die Kinder bei Schuleintritt sowie beim Übertritt von der Grundstufe in einer höhere Schulstufe konsequent auf deren Hörfähigkeit untersucht und zugleich Massnahmen zur Verbesserung der Hörsituation in Klassenräumen getroffen würden. Mit solch hörverbessernden Massnahmen zum Ausgleich schlechter raumakustischer Verhältnisse und eines meist sehr hohen Geräuschpegels in den Klassenräumen könnte nicht nur die Benachteiligung leicht hörbehinderter Schülerinnen und Schüler korrigiert, sondern die auch die Lern-Effizienz ganz allgemein verbessert werden.

Über dieses Thema berichtet die jüngste Ausgabe des Informationsbulletins Gut Hören. Es ist erhältlich beim Informationszentrum für gutes Hören, Zugerstrasse 79, 6314 Unterägeri. Tel. 041-750 90 01, Fax 041-750 90 03, info@gut-hören.ch

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Beat Roggen pte.online

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