Bundesagentur für Arbeit legt Finanzbericht für das erste Quartal 2009 vor

In den ersten drei Monaten des Jahres 2009 waren über vier Milliarden Euro an Ausgaben, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) für Arbeitslosengeld und die anderen Leistungen der Arbeitsförderung bestritt, nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt, sondern mussten aus der Rücklage der BA finanziert werden.

Bei der unterjährigen Haushaltsplanung sind die Veränderungen aus dem Nachtragshaushalt ebenso berücksichtigt wie die nochmalige Herabsetzung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent.

Diese lässt die Beitragseinnahmen 2009 bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen um 3,9 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Die Einnahmen der BA beliefen sich im ersten Quartal 2009 auf 6,3 Milliarden Euro, 2,4 Milliarden Euro weniger als im ersten Quartal 2008. Das geht im Wesentlichen auf den geringeren Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sowie die Umstellung der Fälligkeit für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung von einer monatlichen Ratenzahlung auf eine Einmalzahlung am Jahresende zurück.

Ohne diese Änderungen wäre das Vorjahresergebnis mit etwa 400 Millionen Euro übertroffen worden. Weitere Einnahmeeinbußen von 290 Millionen Euro verzeichnete die BA dadurch, dass der Bund die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Personen, die als Erziehende versicherungspflichtig sind, nicht mehr trägt.

In den ersten drei Monaten des Jahres 2009 gab die BA insgesamt 10,4 Milliarden Euro aus. Damit lagen die Ausgaben, sieht man von den 2,5 Milliarden Euro Einmalausgaben für die Errichtung des Versorgungsfonds im ersten Halbjahr 2008 ab, deutlich höher als in allen Quartalen des vergangenen Jahres. Gegenüber dem Vorjahresquartal errechnet sich eine Steigerung von 700 Millionen Euro.

Diese beruht in erster Linie auf der seit November 2008 sprunghaft angestiegenen Kurzarbeit, wieder mehr Unternehmensinsolvenzen und der tendenziell steigenden Arbeitslosigkeit. Entsprechend mehr musste für konjunkturelles Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld, die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen bei konjunktureller Kurzarbeit, für Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld aufgewendet werden. Die Agenturen für Arbeit begegneten der Herausforderung u. a. durch die Qualifizierungsoffensiven „Weiter durch Bildung“ und „Qualifizierung statt Entlassen“. Die gewährten finanziellen Hilfen lösten auch höhere Ausgaben im Eingliederungstitel aus.

Die finanzielle Lücke war am Ende des ersten Quartals zwar um 900 Millionen Euro kleiner als mit dem Nachtragshaushalt eingeplant, doch kann dies nicht als Anzeichen für eine Entspannung gewertet werden.

Vielmehr muss wegen des zuletzt starken Anstiegs der Ausgaben für Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld damit gerechnet werden, dass die großen Belastungen erst noch bevorstehen.

Den Quartalsbericht finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Geschäftsberichte > Quartalsberichte

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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