Neue Maschinenrichtlinie ändert Geschäftsprozesse
Ohne Übergangsfristen löst am 29. Dezember 2009 die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die bis dahin gültige 98/37/EG ab. Damit verbunden ist eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte und abnehmbare Gelenkwellen sowie einzelne Maschinenteile.
Damit fallen auch Zulieferer von Maschinen- und Anlagenherstellern unter die Maschinenrichtlinie und die Geschäftsprozesse zwischen Zulieferer und Hersteller müssen der angepasst werden. Zentral ist die Anwendung der Risikobeurteilung, die die bisherige Gefahrenanalyse ersetzt beziehungsweise auf den gesamten Produktlebenszyklus von der Entwicklung bis zur Demontage ausweitet.
Auf der EUROFORUM-Konferenz „Maschinen- und Anlagensicherheit“ (2. und 3. April 2009, Stuttgart) stellen Sicherheits- und Qualitätsverantwortliche den Anpassungsbedarf durch die neue Maschinenrichtlinie vor und berichten praxisnah über ihre Erfahrungen bei der Umsetzung. Über die Implementierung der neuen Risikobeurteilung in den Konstruktionsprozess und über die Möglichkeiten, einen Planungsprozess zu begleiten, spricht Bernd Michalik (Herbert Kannegiesser GmbH).
Was die neue Richtlinie unter „unvollständigen Maschinen“ versteht und welche Leistungen in Zukunft gesetzlich geregelt werden, erläutert Joachim Bischof (Festo AG). Zu Fragen der juristischen Verantwortung und zu Haftungsrisiken nimmt unter anderen Georg Antesberger (ZF Friedrichshafen AG) Stellung. Die Veränderungen an der Schnittstelle Hersteller und Betreiber beschreiben Elmar Seebröker (RWE AG) und Hans-Peter Jahn (BMW AG). Die Wettbewerbsvorteile, die sich aus einer effektiven Sicherheitsstrategie ergeben, betont Thomas Pliz (Pilz GmbH & Co. KG).
Das vollständige Programm finden Sie unter:
www.euroforum.de/inno-maschinensicherheit09
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Dr. phil. Nadja Thomas
Senior-Pressereferentin
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